Arzneimittel-Herstellung

Die Arzneimittelherstellung ist europaweit durch die so genannten „GMP-Vorschriften“ (Good Manufacturing Practice) geregelt. Hierdurch existieren verbindliche Vorgaben zu den folgenden Bereichen: Qualitätssicherung, Personal, Räume und Einrichtungen, Dokumentation, Herstellung, Qualitätskontrolle, Verträge, Selbstinspektion, etc.

 

Typische Positionen im Bereich der Herstellung von Arzneimitteln sind unter anderem:

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